Therapeutisches Klettern
Beim therapeutischen Klettern können wichtige Lebensthemen auf die Kletterwand projiziert werden um dabei neue Ideen und Wege zu finden. Ebenso können Sie psychische Beschwerden beim Klettern erfolgreich bearbeiten und Symptome reduzieren.
Therapeutisches Klettern kann bei Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, bei posttraumatischen Belastungsstörungen, emotionaler Instabilität und anderen psychischen Störungen therapeutisch wirksam sein
In meinen klettertherapeutischen Sitzungen kombiniere ich Elemente kognitiver Verhaltenstherapie, emotionsfokussierte und achtsamkeitsbasierte Verfahren und nicht zuletzt das Klettern selbst. Ich möchte Teilnehmer*innen positive Erlebnisse bei der Bearbeitung wichtiger Themen und der Bewältigung von Beschwerden ermöglichen. Beim therapeutischen Klettern können Aspekte des eigenen Erlebens und Verhaltens besser begriffen werden, dadurch entstehen neue Erfahrungen sowie spürbare und tiefgehende emotionale Einsichten. In den Sitzungen stehen Sicherheit und Freiwilligkeit an oberster Stelle, das bedeutet Sie dürfen selbst entscheiden, was Sie machen wollen und was nicht.
Die Erfahrung unter Klettertherapeut*innen inklusive meiner Person und deren Klient*innen sowie die stetig wachsende Studienlage zeigt klar, dass therapeutisches Klettern in folgenden Bereichen positive Effekte erzielen kann:
Steigerung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens
Steigerung des Selbstwirksamkeitserlebens
Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebensthemen bzw. -phasen
Verbesserung sozialer Kompetenz
Lernen sich in soziale Gruppen einzubringen und Verantwortung für andere zu übernehmen
Aufbau von Vertrauen und Sicherheit
Förderung von Achtsamkeitserleben
Reduktion akuter Stressreaktionen
Erkennen von eigenen Grenzen sowie die der anderen Teilnehmer*innen
Erlernen neuer Emotionsregulationsstrategien und -toleranz
Einüben von Hochstress- und Antidissoziations-Skills
Aufbau positiver Aktivität und Freude am Tun (Flow…)
Bewältigung von Sturzangst
Teilnehmen können Menschen mit oder ohne psychische Erkrankungen. Es sind keine therapeutischen oder klettertechnischen Vorerfahrungen notwendig. Jedoch ist die Kombination mit einer laufenden (psycho-)therapeutischen Behandlung absolut möglich und unterstützenswert. Sollten Sie bei einer psychotherapeutischen Kollegin in Behandlung sein, sprechen Sie dort den Wunsch der Teilnahme am therapeutischen Klettern offen an.
Vor der ersten Teilnahme ist mindestens ein therapeutisches Einzelgespräch (persönlich oder online) notwendig, um eine therapeutische Beziehung aufzubauen, körperliche und/oder psychische Kontraindikationen auszuschließen und um gemeinsam therapeutische Ziele zu vereinbaren.
Symptom(-komplexe) wie Intrusionen, Flashbacks, Depersonalisation, emotionale Instabilität, Dissoziation, chronische Suizidalität oder ähnliche Phänomene stellen kein Teilnahmehindernis dar.
Jeder Termin läuft so ab:
Vorbesprechung des Kernthemas, des aktuellen Wohlbefinden sowie die individuellen Ziele und Wünsche für die heutige Sitzung
Klettertechnische und therapeutische Begleitung, ggfs. Einführung sicherheitsrelevanter Aspekte beim Sportklettern
Nachbesprechung und Reflexion der heutigen Erfahrungen und Erkenntnisse
Dauer pro Gruppentermin 120 Minuten, Einzeltermin nach individueller Absprache (Empfehlung 75 Minuten)
Mitzubringen sind:
Sportklamotten
Kletterausrüstung steht zur Verfügung, außer Kletterschuhe
Sportschuhe, bzw. festes Schuhwerk
Kletterschuhe sind kein Muss, können jedoch mitgebracht werden
Bei Bedarf kleine Verpflegung (Trinken & Essen)
Kosten:
Die Kosten gruppen- oder einzeltherapeutische Klettereinheiten richten sich nach den aktuellen Beitragssätzen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Ob Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, muss individuell geklärt werden.
Kosten für die Nutzung der Kletteranlage entstehen für Sie nicht.
Schweigepflicht
Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).