Psychotherapie
Als Psychologe und psychologischer Psychotherapeut biete ich Ihnen professionelle, wissenschaftlich fundierte Unterstützung bei der Bewältigung psychischer Schwierigkeiten und persönlicher Herausforderungen.
Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht eine vertrauensvolle, wertschätzende Beziehung. Ich lege besonderen Wert auf ein individuell zugeschnittenes therapeutisches Vorgehen, das jedem Menschen in seiner Einzigartigkeit gerecht wird. Ich lege wert auf eine integrative Therapie und verbinde Elemente verschiedener Richtungen, bin offen für neue Methoden und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.
Transparenz in der therapeutischen Arbeit ist für mich selbstverständlich. Sie sollen sich wohlfühlen, damit Sie Ihre eigenen Ressourcen aktivieren und positive Lebensqualität entwickeln können.
Hilfe bei
Depression
Burnout
Ängsten
Trauma
Zwängen
Trauer, Trennung
Schmerzen
Schlafstörungen
Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating)
Übergewicht, Adipositas
Persönlichkeitsstörungen
Lebenskrisen
Innerer oder motorischer Unruhe
Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik
Termine
Behandlungsdauer und -frequenz (z.B. wöchentlich) wird zu Beginn der Therapie gemeinsam festgelegt und im Verlauf angepasst.
Räumlichkeiten
Ludwigraum - Ludwigstraße 30 in 83278 Traunstein
Kosten
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassenvertretungen, bzw. nach den Empfehlungen der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV).
Kostenübernahme
Private Krankenkassen und in Ausnahmefällen von gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten ganz oder teilweise.
Selbstzahler
Sie wollen nicht, dass eine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse bekannt wird und zahlen die Behandlung selbst. Keine Diagnose, kein Antrag an die Krankenkassen, keine Nachteile.
Steuern
Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können in der Regel als "Außergewöhnliche Belastung" unter §33 von Ihrer Steuer abgesetzt werden.
Schweigepflicht
Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).