Bouldertherapie - Gruppe für Erwachsene

boulderthrapie - Gruppe für Jugendliche


Therapeutisches Klettern

Klettertherapie

Im Moment ausschließlich im Einzelsetting.


Schweigepflicht

Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).