Bouldertherapie - Gruppe für Erwachsene
boulderthrapie - Gruppe für Jugendliche
Therapeutisches Klettern
Klettertherapie
Im Moment ausschließlich im Einzelsetting.
Schweigepflicht
Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).