Bitte zur Kenntnis nehmen
Ich führe ausschließlich eine Privatpraxis, das bedeutet eine Kassenzulassung für gesetzliche Krankenkassen habe ich nicht. Daher ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Bei Fragen zur Kostenübernahme treten Sie gerne mit mir in Kontakt.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für ambulante Psychotherapie ganz oder teilweise – bitte stimmen Sie die Bedingungen mit Ihrer Versicherung ab.
Auch bei gesetzlichen Krankenkassen besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Kostenübernahme (Prüfung durch ein Kostenerstattungsverfahren), jedoch ist dies nicht die Regel für Praxen ohne Kassenzulassung.
Als Selbstzahler haben Sie volle Freiheit: Kein Antrag über die Krankenkasse, keine Diagnose bei Ihrer gesetzlichen Versicherung, falls Sie das wünschen.
Steuerliche Hinweise
Therapiekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Kosten
Die Vergütung richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sowie der geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) für Privatbehandlungen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen muss ich leider ein Ausfallhonorar von 100 Euro berechnen
