Klettern bei
Angst & Zwang
Die therapeutische Klettergruppe für Patient*innen mit Ängsten und/oder Zwängen wird im geschlossenen Gruppenformat durchgeführt. Sie starten gemeinsam mit anderen Teilnehmer*innen und durchlaufen beginnend mit der ersten Sitzung die einzelnen Gruppenelemente.
Die Inhalte sind aufeinander abgestimmt und orientieren sich an etablierten Gruppentherapien zur Bewältigung von Ängsten und Zwängen. Das therapeutische Kernelement ist die Exposition mit Reaktionsmanagement (REM). Dies bedeutet in den Sitzungen lernen Sie sich den auslösenden Situationen oder Bedingungen zu stellen ohne die dadurch entstehenden Emotionen (Angst, Ekel, Schuld, Ärger, etc.) zu vermeiden oder zu neutralisieren. Das therapeutische Klettern bietet hier die Möglichkeit in einer neuen Umgebung hilfreiche Erfahrungen zu sammeln. Es lassen sich Elemente wie Achtsamkeit, Vertrauen, Gruppendynamik und spielerisches Auseinandersetzen mit der Angst und anderen Emotionen hervorragend integrieren.
Ablauf der therapeutischen Klettergruppe bei Angst & Zwang.
Insgesamt sind 10 Einheiten vorgesehen. In den vier theoretischen Einheiten (a 100 Minuten) werden Informationen zu Ihrem Störungsbild und deren Behandlung vermittelt, individuelle Ziele vereinbart, Übungen für den Alltag und die Zeit nach dem therapeutischen Klettern besprochen. In den sechs Klettereinheiten können Sie zur Tat schreiten („machen ist wie wollen, nur krasser“) und sich Ihren Themen und Emotionen widmen. Sie allein bestimmen konkrete Schritte und entscheiden, welchen Herausforderungen Sie sich stellen wollen. Und ganz wichtig: an den Humor und Spaß denken.
Zudem kann der Austausch in der Gruppe hilfreich bei der Bearbeitung und Erreichung eigener Ziele sein. Viele Betroffene berichten eine starke Entlastung und den Abbau von Schamerleben durch den Austausch mit anderen Betroffenen („ich bin nicht allein mit meinen Themen und Sorgen“).
Die Gruppengröße ist auf sechs Teilnehmer*innen begrenzt, so dass stets der individuelle Austausch und eine persönliche Begleitung möglich sind. In der ersten Klettereinheit stehen vor allem das persönliche Kennenlernen der Gruppe und Umgebung sowie die Vermittlung sicherheitsrelevanter Aspekte beim Klettern im Vordergrund.
Schweigepflicht
Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).